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Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Leipzig, 06. Juli 2017 – Die Softline Gruppe, eine international tätige IT-Beratungsgruppe mit Fokus auf Software Asset Management (SAM), IT-Sicherheit, Virtualisierung und Infrastruktur Management, gibt gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekannt:

Die S. K. Management- und Beteiligungs GmbH, Baden-Baden, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Softline AG gehöre.

Die S. K. Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Baden-Baden, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 4 AktG) an der Softline AG gehöre, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen S. K. Management- und Beteiligungs GmbH, Baden-Baden, zuzurechnen sei.
Des Weiteren hat uns Herr Sigmund Kiener, Baden-Baden, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 4 AktG) an der Softline AG gehöre, da ihm die Beteiligung der von ihm abhängigen S. K. Management- und Beteiligungs GmbH, Baden-Baden, zuzurechnen sei.